Hinweise für Steuerberater


Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beraten, der Unternehmer entscheidet.

Um eine Entscheidung bei etwas so Wichtigem wie seiner Unternehmerrente treffen zu können, muss der Unternehmer über sämtliche Möglichkeiten informiert sein.
Deswegen ziehen wir bei der Sanierung von Pensionszusagen alle am selben Strang.

 

Wir bieten eine Lösung an, die es sonst in Deutschland kein zweites Mal gibt. Dadurch entstehen selbstverständlich Fragen und auch Unsicherheiten – besonders auf Seiten der beratenden Berufe.
Diese wollen wir auf dieser Seite beantworten und klären.

Frage / Argument

  1. Warum sollte mein Mandant sein Kapital in unbekannte Hände abgeben?
    Sie (Finanzkontor) haben keinen großen Namen.
  2. Wie soll das mit der Sanierung gehen – es gibt doch nirgendwo Zinsen?
        

  3. Wer garantiert, dass das Kapital nicht irgendwann weg ist?
       
          
  4. Pensionszusagen sind vermintes Gelände. Da kann man so viel falsch machen - das fasse ich gar nicht erst an.
       
  5. Ich kann das rein rechtlich nicht korrekt begleiten - das fasse ich gar nicht erst an.
  6. Die entspannteste Lösung ist das Auszahlen der Rente, solange das Geld reicht, und danach eine Insolvenz. Das kostet am wenigsten und die steuerlichen Vorteile bleiben dem Unternehmer erhalten.
    Sanierungsaktionen bedeuten viel mehr Aufwand - also fasse ich das gar nicht erst an.
  7. Ich hafte für Ratschläge, die ich gebe. Ich kann so eine Sanierungsaktion nicht wirklich durchschauen und empfehle diese vorsichtshalber deswegen gar nicht erst, bzw. rate davon ab. Dann kann mir schon mal nichts passieren.
  8. Wenn ich fremde Leute an meinen Kunden lasse, könnte ich möglicherweise mein Mandat verlieren. Deswegen lasse ich da keinen ran.

Antwort

  1. Der Name zählt nicht, sondern die Leistung. Wir liefern das, was die bisherigen Partner nur versprochen haben - eine lebenslange Rente für Ihren Mandanten.
  2. Wir setzen nicht auf Anlagemodelle, sondern auf Handelsmodelle – Nachweise über die Renditen liefern wir gerne.
  3. Wie immer: Niemand - Denn wenn Sie die Presse verfolgen, dann wissen Sie, dass auch die Garantien der Versicherungen nichts wert sind.
  4. Untätigkeit verschlimmert die Lage nur. Im schlimmsten Fall verliert Ihr Mandant durch Ihre Untätigkeit seine lebenslange Rente. Das könnte ein Haftungsgrund gegen Sie sein.
  5. Wir haben unsere eigenen kompetenten Rechtsberater, darum müssen Sie sich gar nicht kümmern.
  6. Mit dieser Einstellung bringen Sie Ihren Mandanten vorsätzlich um seine lebenslange Rente. Wenn auf unserem Weg eine Sanierung möglich wäre, haften Sie für den so entstandenen Schaden.
    (Vgl. BGH Urteil vom 23.02.2012 - gestaltende Beratung, IX ZR 92/08)
       
  7. Sie haften nicht nur für das, was Sie tun, sondern auch für das, was Sie unterlassen, gar nicht erst erwähnen - oder von was Sie abraten. (S.o. BGH-Urteil)
    Ihnen kann also sehr wohl etwas passieren.       
  8. Grundsätzlich lassen wir Mandate, wo sie sind, außer es gibt triftige Gründe, die gegen eine Zusammenarbeit sprechen   

"Wer etwas will, findet Wege - wer etwas verhindern will, findet Gründe."

Sie als Mitglied eines beratenden Berufs wollen sicher nicht verhindern, dass Ihr Mandant seine lebenslange Pension/Rente bekommt. Wir selber sind genau dafür angetreten, dass die Pension so fließt, wie sie zugesagt wurde.

Im Kampf "Ritter Sankt Georg gegen den Drachen der Unterdeckung" haben Sie die freie Wahl, auf welcher Seite Sie mitkämpfen wollen. Tipp: Üblicherweise gewinnt der Ritter.